Der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts überreichte Frau Geib-Doll die Ruhestandsurkunde heute, am 28. Februar 2022, in einer kleinen Feierstunde. Dabei überbrachte er den Dank der rheinland-pfälzischen Landesregierung, dankte Frau Geib-Doll auch persönlich für die mit großem Engagement geleisteten treuen Dienste und würdigte sie als eine sehr erfahrene und überaus geschätzte Kollegin, die das Oberlandesgericht ungern verliert.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und dem juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken trat die 1957 geborene Richterin im Juli 1986 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Sie absolvierte Stationen bei den Landgerichten Frankenthal (Pfalz) und Landau in der Pfalz und dem Amtsgericht Speyer und wurde 1990 in Landau zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Nachdem sie von September 1996 bis Mai 1997 "zur Erprobung" an das Pfälzische Oberlandesgericht abgeordnet war, erfolgte im Oktober 1998 die Beförderung zur Richterin am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort war die Richterin, die auch ausgebildete Mediatorin ist, zunächst als Beisitzerin und sodann als stellvertretende Vorsitzende im 2. Zivil-/Familiensenat tätig. Im Februar 2020 ist Frau Geib-Doll dann zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht befördert worden und hatte seitdem den Vorsitz "ihres" 2. Senats inne. Dieser Senat entscheidet neben Familiensachen und allgemeinen Zivilsachen u.a. auch über Rechtstreitigkeiten wegen Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung. Weiter hatte Frau Geib-Doll den stellvertretenen Vorsitz des Notarsenats inne.