Rechtsantragstelle und Beratungshilfe

Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle sowie die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsantragstelle und Beratungshilfe in Anspruch genommen werden können, sind in dem Flyer des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz "Rechtsantragstelle und Beratungshilfe beim Amtsgericht" beschrieben:

https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/barrierefreie_Broschueren/04Rechtsantragstelle.pdf

Hierauf wird Bezug genommen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erteilt!

Ergänzend wird empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache bei Gericht telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Rechtsantragstelle und Beratungshilfe.

Andere Hilfsmöglichkeiten

Adressen und Links von Ansprechpartnern, die Ihnen in besonderen Situationen Unterstützung anbieten können.

Faltblatt

Rechtsantragstelle und Beratungshilfe beim Amtsgericht