Finanzielle Aspekte
Die Bezahlung der Justizbeschäftigten richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und hierbei nach der konkreten Tätigkeit. Je nach der zu verrichtenden Tätigkeit erfolgt eine Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe.
Die wöchentliche Arbeitszeit von vollbeschäftigten Justizbeschäftigten beträgt derzeit 39 Stunden. Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Bei einer Fünf-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Jahr. Ferner gibt es Sonderurlaub bei besonderen Anlässen.