Bewerbung
Die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt zu dem auf den 1. Mai und 1. November eines jeden Jahres folgenden ersten Arbeitstag. Der Antrag auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst muss spätestens acht Wochen vor dem jeweiligen Termin bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz eingegangen sein.
Über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz entscheidet zentral der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz.
Weitere Angaben zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie die Bewerbungsunterlagen zum Download finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Koblenz. Sofern Bewerber vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz zum Vorbereitungsdienst zugelassen und zur Ausbildung in den Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts überwiesen worden sind, nimmt der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken die Zuteilung zu den Stammausbildungsstellen und zu den Ausbildungsgerichten der Pflichtstation Zivilsachen vor. Entsprechende Zuteilungswünsche können in dem Bewerbungsbogen angegeben werden. Ein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Ausbildungsstelle besteht jedoch nicht. Im Blick auf die Ausbildungskapazität der Gerichte muss damit gerechnet werden, im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk eingesetzt zu werden. Das Zuweisungsschreiben des Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken wird innerhalb weniger Tage nach der Zulassung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz versandt. Bewerber, die erst im Nachrückverfahren zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden, erhalten die Mitteilung kurzfristig. Deshalb sollten sich Bewerber, die nicht gleich eine Zusage erhalten haben, noch bis zum Beginn des jeweiligen Einstellungsmonats für eine Einstellung im Nachrückverfahren bereit halten.