Finanzielle Aspekte
Während einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Demnach sind Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sowie Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer in der Entgeltgruppe S 15 TV-L eingruppiert.
Nach der Ernennung zur Sozialinspektorin oder zum Sozialinspektor beginnen die Dienstbezüge mit der Besoldungsgruppe A 9 und bestehen aus Grundgehalt sowie gegebenenfalls Familienzuschlag und Zulagen. Beamtinnen und Beamte sind in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Von den Bruttobezügen werden somit nur die gesetzlichen Steuern einbehalten. In Krankheitsfällen wird Ihnen eine Beihilfe gewährt. Für die von der Beihilfe nicht voll erstatteten Aufwendungen ist es empfehlenswert, sich freiwillig in einer (privaten) Krankenversicherung zu versichern. Ferner muss eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden.
Sowohl bei der Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis als auch im Beamtenverhältnis besteht ein Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Jahr. Ferner gibt es Sonderurlaub bei besonderen Anlässen.