Justizfachwirte tragen wesentlich zur Rechtsgewährung bei und sind oft erste Ansprechpartner für rechtsuchende Bürger.
Rechtspfleger arbeiten als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie entscheiden sachlich unabhängig und eigenverantwortlich.
Die Ausbildung zum Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt nach dem Jurastudium, setzt vor der zweiten juristischen Staatsprüfung den juristischen Vorbereitungsdienst voraus.
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erfüllen wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben im Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst.
Die Bewährungshilfe steht den Probanden betreuend und kontrollierend zur Seite. Die Gerichtshilfe ermittelt die persönlichen Verhältnisse des Täters sowie die Ursachen und Gründe für die Straftat.
Gemeinsam mit den Justizfachwirten in den Serviceeinheiten nehmen Justizbeschäftigte verantwortungsvolle sowie abwechslungsreiche Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr.
Derzeit laufende Stellenbesetzungsverfahren.