Familienfreundlicher Arbeitgeber

Angesichts steigender Anforderungen im Beruf wird es für Frauen und Männer zunehmend schwieriger, Kinder und pflegebedürftige Angehörige - überhaupt die Familie - mit dem Berufsleben in Einklang zu bringen.

Dieser Entwicklung Rechnung tragend haben die Präsidenten der Oberlandesgerichte in Rheinland-Pfalz eine Selbstverpflichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Personalpolitik in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz beschlossen:

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken versteht sich als familienfreundlicher Arbeitgeber. Zu unseren Angeboten einer familienbewussten Personalpolitik gehören unter anderem:

  • Flexibilisierung der Kernzeitregelung mit erweitertem Gleitzeitrahmen,
  • individuelle Teilzeitmodelle,
  • Angebot alternierender Telearbeit und Homeoffice,
  • individuelle Lösungen in familiären Notsituationen. 
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