Finanzielle Leistungen / Versicherung

Rechtsreferendare erhalten:

  1. eine monatliche Unterhaltsbeihilfe unter Berücksichtigung eines familienbedingten Mehrbedarfs und ohne Kürzung der Fortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfalle
  2. die Gewährleistung einer beamtenrechtlichen Vorschriften entsprechenden Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung
  3. Reisekostenvergütung und Trennungsgeld bei dienstlich veranlassten Reisen entsprechend den für Landesbeamtinnen und Landesbeamte geltenden Vorschriften

Weitere Leistungen, insbesondere eine jährliche Sonderzuwendung, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Kaufkraftausgleich werden nicht gewährt.

1. Unterhaltsbeihilfe

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten die Rechtsreferendare eine monatliche Unterhaltsbeihilfe unter Berücksichtigung eines familienbedingten Mehrbedarfs (§ 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 JAG, § 1 Abs. 1 der LVO über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare). Weitere Informationen zur Unterhaltsbeihilfe finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Finanzen unter dem Menüpunkt: Fachliche Themen / Auszubildende / Rechtsreferendare.

Während des Vorbereitungsdienstes besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Rechtsreferendare erhalten jedoch eine ungekürzte Fortzahlung der Unterhaltsbeihilfe an Feiertagen und im Krankheitsfall

2. Rentenanwartschaft

Referendare erhalten eine den beamtenrechtlichen Vorschriften entsprechende Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung. Es besteht damit Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung (§ 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 JAG, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Nach dem Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst wird gegebenenfalls von dem Landesamt für Finanzen eine Nachversicherung durchgeführt.

3. Reisekosten und Trennungsgeld

Im Weiteren erhalten Rechtsreferendare bei dienstlich veranlassten Reisen Reisekostenvergütung und Trennungsgeld entsprechend den für Landesbeamte geltenden Vorschriften (§ 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 JAG). Für eine Ausbildung außerhalb von Rheinland-Pfalz wird Trennungsgeld während des gesamten juristischen Vorbereitungsdienstes längstens für die Dauer von drei Monaten gewährt (§ 18 Abs. 2 JAPO). Reisekosten und Trennungsgeld werden von den Reisekostenstellen des Landesamts für Finanzen berechnet: Reisekostenstelle Pirmasens für die Pflichtstation Verwaltung und im Übrigen Reisekostenstelle Birkenfeld. Anschriften, weitere Informationen und die erforderlichen Antragsvordrucke finden Sie unter www.lff-rlp.de (Fachliche Themen, Reisemanagement).

Die Anträge sind jedoch nicht direkt bei den Reisekostenstellen einzureichen, sondern bei Ihrer Stammausbildungsstelle bzw. für die Pflichtstation Verwaltung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt an der Weinstraße. Anträge für die Reisen zur Ablegung des Staatsexamens sind bei dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einzureichen. Auf die beiden Merkblätter im vorderen Teil der Ausbildungsmappe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wird Bezug genommen.