Elektronisches Grundbuchverfahren EGB
Automatisiertes Abrufverfahren
Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen zum automatisierten Abrufverfahren, mit dem berechtigte Nutzer die Grundbücher in Rheinland-Pfalz über das Internet einsehen können.
Um die Zulassung zu dem Verfahren zu beantragen, steht Ihnen ein entsprechendes Formular (Teilnahmeantrag) zur Verfügung. Wenn Sie Parameter zu Ihrer Gruppenkennung ändern lassen möchten, verwenden Sie das entsprechende Formular (Änderungsantrag »Dezentrale Benutzeradministration«).
- Infobroschüre(416 KB)
Infobroschüre - Teilnehmerantrag, Stand: 23.09.2022(73 KB)
Teilnehmerantrag, Stand: 23.09.2022 - Merkblatt über die Mindestmaßnahmen zur Sicherheit(383 KB)
Merkblatt über die Mindestmaßnahmen zur Sicherheit - Merkblatt über die technischen Voraussetzungen(321 KB)
Merkblatt über die technischen Voraussetzungen - Änderungsantrag(45 KB)
Änderungsantrag - Änderungsantrag Benutzeradmin(50 KB)
Änderungsantrag Benutzeradmin
Kosten
Die Gebühren für die Genehmigung und Nutzung des automatisierten Abrufverfahrens richten sich nach den Nummern 1150 und 1151 des Gebührenverzeichnisses des Justizverwaltungskostengesetzes (JVKostG):
Gebühren | Preis |
Gebühr für die Genehmigung zur Teilnahme am eingeschränkten Abrufverfahren Mit der Gebühr ist die Einrichtung des Abrufverfahrens für den Empfänger mit abgegolten. Mit der Gebühr für die Genehmigung in einem Land sind auch weitere Genehmigungen in anderen Ländern abgegolten. | 50,00 Euro |
Gebühr für den Abruf von Daten aus dem Grundbuch | 8,00 Euro |
Für den Suchvorgang in Hilfsverzeichnissen, wie z. B. die Suche in der Markentabelle, die Recherche in dem Flurstücks- und Eigentümerverzeichnis oder den Abruf eines Aktualitätsnachweises, entstehen keine Gebühren.
Für öffentliche Stellen besteht Gebührenfreiheit nach Maßgabe des § 2 JVKostG.
Umstellung des Abrechnungssystems ab März 2025
Bitte beachten Sie, dass das Abrechnungssystem umgestellt wurde. Der Gebührennachweis (Protokoll über die von Ihnen getätigten gebührenpflichtigen Abrufe einschließlich Gebührensumme) wird Ihnen ab der Rechnung für den Monat März 2025 per E-Mail übermittelt. Die Kostenrechnung erhalten Sie anschließend weiterhin unverändert von der Landesjustizkasse Mainz.
Etwaige geänderte Kontaktdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse, an die die Gebührennachweise übermittelt werden sollen, teilen Sie bitte der Zulassungsstelle (Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Schlossplatz 7, 66482 Zweibrücken, E-Mail: zulassungsstelle.egb(at)zw.jm.rlp.de, Telefax: 06332 805-302) mit.
Zulassungsstelle
Antragsunterlagen zum automatisierten Abrufverfahren können angefordert werden bei dem
Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken
Schlossplatz 7
66482 Zweibrücken
Die Zulassungsstelle ist wie folgt erreichbar:
E-Mail: zulassungsstelle.egb(at)zw.jm.rlp.de
Telefax: 06332 805-302
oder telefonisch:
für Neuanträge von Antragstellern mit Anfangsbuchstaben A-T und Vorgänge mit den Endziffern 1-9 im Aktenzeichen*):
Frau Mangels,
Telefon 06332 805-4516
für Neuanträge von Antragstellern mit Anfangsbuchstaben U-Z und Vorgänge mit der Endziffer 0 im Aktenzeichen*):
Frau Hüther,
Telefon 06332 805-375
*) Das Aktenzeichen (3851 E - _____ oder 3851 EA - _____) finden Sie in dem Genehmigungsbescheid oder Anschreiben der Zulassungsstelle.