9. November 2018
Reichspogromnacht in Zweibrücken
Gedenkveranstaltung am Pfälzischen Oberlandesgericht zur 80. Wiederkehr am 9. November 2018.
Am 09./10. November 2018 jährte sich zum 80. Mal die Reichspogromnacht, die auch in der Stadt Zweibrücken zur Zerstörung der Synagoge, zur Plünderung jüdischer Geschäfte und zur Misshandlung jüdischer Mitbürger führte. Hierzu fand am Abend des 09. November 2018 im Zweibrücker Herzogsschloss, dem Dienstsitz des Pfälzischen Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft, eine Podiumsdiskussion statt, mit der die Geschehnisse am 09./10. November 1938 und die rechtliche Aufarbeitung der Ereignisse in den Jahren 1938/1939 sowie nach dem 2. Weltkrieg dargestellt und beurteilt wurden. Es diskutierten der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Bernhard Thurn, der Generalstaatsanwalt in Zweibrücken, Martin Graßhoff, die Leiterin des Stadtarchivs Zweibrücken, Dr. Charlotte Glück, und der Leiter des Landesarchivs Speyer, Dr. Walter Rummel.
Die Veranstaltung fand unter reger Beteiligung von rund 200 Bürgerinnen und Bürgern aus Zweibrücken statt. Die Veranstaltung startete mit einer Darstellung der durchaus ambivalenten Verhältnisse in der Justiz ab dem Jahr 1933 durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts. Herr Dr. Rummel informierte anschließend allgemein über die Geschehnisse am 09./10. November 1938 in Deutschland; Frau Dr. Glück beschrieb diese sodann eingehend für die Stadt Zweibrücken. Anknüpfend an diese Geschehnisse berichtete der Generalstaatsanwalt in Zweibrücken von den wenigen und – politisch ausdrücklich gewollt – zumeist ergebnislosen Ermittlungsverfahren durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft in Zweibrücken. Eine juristische Aufarbeitung der Geschehnisse wurde erst nach dem 2. Weltkrieg angegangen. Die diesbezüglichen Rahmenbedingungen – maßgeblich gesetzt von den Besatzungsmächten – präsentierte Herr Dr. Rummel. Frau Dr. Glück berichtete sodann – sehr bewegend – von der Rückkehr zweier Mitbürger jüdischen Glaubens nach Zweibrücken. Daran schloss sich die Darstellung des Generalstaatsanwalts zu den in Zweibrücken gegen den Beschuldigten des Synagogenbrandes und den Beschuldigten der Misshandlung des jüdischen Mitbürgers Leyser geführten Ermittlungsverfahren an. Der Präsident des Oberlandesgerichts beschrieb und bewertete abschließend die Verurteilung eines der Beschuldigten und den – mangels hinreichenden Tatnachweises zustande gekommenen – Freispruch des anderen Beschuldigten.
Das Thema insgesamt sowie die Darstellungen im Einzelnen stießen auf großes Interesse bei den Zuschauern, die sich im Anschluss an die Podiumsdiskussion mit zahlreichen Fragen, aber auch mit weitergehenden Informationen und eigenen Bewertungen an die Referenten wendeten.