Einstellung

Über die Besetzung freier Stellen in der Bewährungshilfe entscheiden die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte Frankenthal (Pfalz)KaiserslauternLandau in der Pfalz und Zweibrücken in eigener Zuständigkeit. Die Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälte der Staatsanwaltschaften Frankenthal (Pfalz)KaiserslauternLandau in der Pfalz und Zweibrücken sind hingegen für die Einstellungen von Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfern zuständig. Bewerbungen sind an die entsprechenden Behördenleiter zu richten, in deren Bezirk eine Einstellung angestrebt wird.

Als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer sowie Gerichtshelferin oder Gerichtshelfer kann eingestellt werden, wer

  • mindestens ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium besitzt und
  • als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge staatlich anerkannt wurde.

Im Hinblick auf eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis sollte die Bewerberin oder der Bewerber des Weiteren

  • nach den charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für den Sozialdienst geeignet sein,
  • die gesetzlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, insbesondere die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen und
  • bis zur Verbeamtung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen.

Offene Stellen