Karriere
Neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen und einer entsprechenden Hochschulbildung ist für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren erforderlich.
Die hauptberufliche Tätigkeit muss dabei
- nach Abschluss des für die Tätigkeit im Sozialdienst befähigenden Studiums geleistet worden sein,
- fachlich an das Studium anknüpfen und den fachlichen Anforderungen der Laufbahn entsprechen,
- nach Art und Schwierigkeit mindestens einer Tätigkeit in der Bewährungs- oder Gerichtshilfe entsprechen und
- im Hinblick auf die Laufbahnaufgaben zu fachlich selbstständiger Berufsausübung befähigen.
Sofern diese dienstrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis bei der Einstellung noch nicht gegeben sind, werden Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sowie Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer zunächst als Justizbeschäftigte eingestellt. Während einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Nach einer zweijährigen Tätigkeit in der Bewährungs- oder Gerichtshilfe erfolgt in der Regel die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Ernennung zur Sozialinspektorin oder zum Sozialinspektor. Beförderungen in die Besoldungsgruppen A 10 bis A 13 richten sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Neben diesen Karrierechancen bieten wir:
- einen krisensicheren Arbeitsplatz mit interessanten und gemeinwohlorientierten Aufgaben,
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- teamorientiertes Arbeiten in einem kollegialen Umfeld,
- eine gründliche und strukturierte Einarbeitung in Ihre Aufgaben,
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