Bewährungs- und Gerichtshilfe
Bewährungshelfer
Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind bei einem Landgericht tätig. Die Dienstaufsicht obliegt hierbei der Präsidentin oder dem Präsidenten des jeweiligen Landgerichts.
Setzt ein Gericht die Vollstreckung einer Jugend- oder Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, kann das Gericht den Verurteilten während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellen. Erfolgt eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht und im Rahmen einer Führungsaufsicht ist die Unterstellung sogar zwingend.
Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer stehen den Verurteilten (Probanden) durch ein System von betreuenden und kontrollierenden Maßnahmen zur Seite. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere die Unterstützung bei der Gestaltung der grundsätzlichen Lebensbedingungen wie Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, Regelung finanzieller Probleme, Vermittlung in weitergehende therapeutische Hilfen (z. B. Sucht- oder Sexualtherapie) sowie Beratung und Unterstützung bei allen erkennbaren persönlichen Problemen. Des Weiteren überwacht die Bewährungshilfe aber auch die Auflagen und Weisungen, die das Gericht den Verurteilten auferlegt hat. Sie berichtet dem Gericht in bestimmten Zeitabständen über die Lebensführung der Verurteilten und teilt Verstöße gegen Bewährungsauflagen unverzüglich mit.
Gerichtshelfer
Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer sind organisatorisch den Staatsanwaltschaften zugeordnet und unterstehen der Aufsicht der Behördenleiterin oder des Behördenleiters der jeweiligen Staatsanwaltschaft.
In Fällen, in denen der Einsatz von Mitteln der Sozialarbeit besondere Erkenntnisse verspricht, werden Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht beauftragt, insbesondere die persönlichen Verhältnisse des Täters sowie die Ursachen und Beweggründe für die Straftat zu ermitteln. Außerdem kann die Gerichtshilfe auch beauftragt werden, die Einstellung des Täters zur Tat und die Bereitschaft zu einer Schadenswiedergutmachung oder bei Tatopfern deren persönliche Situation sowie die bei ihnen durch die Tat verursachten Folgen zu ermitteln.
Die gewonnenen Erkenntnisse, ob zu Gunsten oder zu Lasten der Betroffenen, dienen der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht als Grundlage zur Vorbereitung einer sachgerechten Entscheidung und können somit für die Strafzumessung, die Strafaussetzung zur Bewährung und die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung von Bedeutung sein.
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie in dieser Broschüre.