Einstellung
Über die Einstellung von Justizbeschäftigten bei den Gerichten des Bezirks entscheiden die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte sowie die Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte; über eine Einstellung bei den pfälzischen Staatsanwaltschaften entscheiden die Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälte in Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken jeweils in eigener Zuständigkeit.
Bewerbungen sind daher unmittelbar an die entsprechenden Behördenleiterinnen und Behördenleiter zu richten.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen.