Einstellung

Über die Einstellung von Justizbeschäftigten bei den Gerichten des Bezirks entscheiden die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte sowie die Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte; über eine Einstellung bei den pfälzischen Staatsanwaltschaften entscheiden die Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte in Frankenthal (Pfalz)KaiserslauternLandau in der Pfalz und Zweibrücken jeweils in eigener Zuständigkeit.

Bewerbungen sind daher unmittelbar an die entsprechenden Behördenleiterinnen und Behördenleiter zu richten.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Offene Stellen

Es soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Justizbeschäftigte oder ein Justizbeschäftigter (Entgeltgruppe 5 TV-L) unbefristet eingestellt werden.

Bewerbung an:
Herrn Präsidenten des Landgerichts
Bahnhofstraße 33, 67227 Frankenthal (Pfalz)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleiterin des Landgericht Frankenthal, Frau Justizamtsrätin Granitza (06233 80-1113).

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Stand: 22.05.2024