Zentrales Vollstreckungsgericht Rheinland-Pfalz

Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wird unter anderem dem Gläubiger die Möglichkeit gewährt, sich frühzeitig Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu beschaffen.

Die Aufgaben zur Führung der Schuldnerverzeichnisse und Verwaltung der vom Schuldner geleisteten Vermögensauskünfte werden in jedem Bundesland einem zentralen Vollstreckungsgericht übertragen, in Rheinland-Pfalz dem Amtsgericht Kaiserslautern.

Für weitere Informationen folgen Sie bitte diesem Link:

https://agkl.justiz.rlp.de/service-informationen/zentrales-vollstreckungsgericht