| Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Terminverlegung: Öffnen einer Filiale an Feriensonntagen (4 U 202/21)

Der vom 4. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken auf den 7. Juli 2022 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Rechtsstreit zur Rechtmäßigkeit der Öffnung einer Filiale der Beklagten in einem Outletcenter an Feriensonntagen wurde auf Antrag einer Partei verlegt auf den 30. Juni 2022, 15.00 Uhr, Sitzungssaal 4, EG, Schlossplatz 7, Zweibrücken.

Akkreditierung nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zum Gesundheitsschutz auf der Homepage des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken.

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