"Sie haben sich für einen krisensicheren Arbeitsplatz mit verantwortungsvollen Tätigkeiten und vielfältigen Karrieremöglichkeiten entschieden. Als Justizfachwirte erfüllen Sie eine wichtige Aufgabe, denn Sie sind die zentrale Schaltstelle für die Verfahren innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Justiz braucht gut ausgebildete und motivierte Menschen um die zukünftigen Herausforderungen zu meistern", so Präsident Bernhard Thurn.
Die zwei Jahre und zwei Monate dauernde Ausbildung beginnt bei einem pfälzischen Amtsgericht und wird durch wöchentlich stattfindende Unterrichtseinheiten in Arbeitsgemeinschaften ergänzt. Weitere praktische Ausbildungsstationen sind ein Landgericht und eine Staatsanwaltschaft. Daneben werden im Rahmen von mehrmonatigen Lehrgängen theoretische Kenntnisse vertieft.
Nach bestandener Prüfung besetzen Justizfachwirte neben Richtern, Staatsanwälten, Amtsanwälten und Rechtspflegern wichtige Schnittstellen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Justiz. Sie arbeiten mit einem digitalen Workflow (elektronischer Rechtsverkehr, eAkte) und sind unter anderem befasst mit der Postbearbeitung, Fristenkontrolle und der Aufnahme von Anträgen und Erklärungen. Sie führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen, erteilen Grundbuchauszüge und gewähren Einsicht in das Grundbuch. Zu ihren Aufgabengebieten zählen außerdem die Anweisung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Berechnung von Gerichtskosten sowie die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen. Sie tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung bei und benötigen hierfür umfangreiches Fachwissen.
Für Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte mit besonderer Qualifikation besteht die Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher. Daneben ist auch eine Ausbildungsqualifizierung zur Dipl.-Rechtspflegerin (FH) oder zum Dipl.-Rechtspfleger (FH) möglich.
Jedes Jahr stellt das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken für das Gebiet der Pfalz Bewerberinnen und Bewerber ein. Schon während der Ausbildung im Beamtenverhältnis wird ein Gehalt gezahlt. Mindestvoraussetzung für die Einstellung zur Ausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Bewerbungen für den nächsten Einstellungstermin (1. August 2022) können auch online unter justizausbildung.de übermittelt werden.