| Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Richterin am Oberlandesgericht Eva Heid in den Ruhestand verabschiedet

Mit Ablauf des Monats März 2024 scheidet die Richterin am Oberlandesgericht Eva Heid auf ihren Antrag hin aus dem aktiven Dienst bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken aus. Der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Bernhard Thurn überreichte der Richterin die Ruhestandsurkunde heute, am 21. März 2024, in einer kleinen Feierstunde. Dabei überbrachte er den Dank der rheinland-pfälzischen Landesregierung, dankte ihr auch persönlich für die mit großem Engagement geleisteten treuen Dienste und würdigte sie als eine sehr erfahrene und überaus geschätzte Kollegin, die das Oberlandesgericht ungern verliert.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und dem juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken trat die 1959 geborene Richterin im November 1988 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Sie war zunächst als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mainz tätig, wechselte jedoch bereits im Mai 1989 in den Richterdienst, zuerst beim Amtsgericht und später beim Landgericht Kaiserslautern. Dort wurde sie im Oktober 1992 dann zur Richterin am Landgericht ernannt. Im Jahr 2008 ließ sich die Richterin „zur Erprobung“ an das Pfälzische Oberlandesgericht abordnen, was u.a. auch Grundlage für die folgende Beförderung zur Richterin am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken im Juli 2010 war. Seitdem war Eva Heid als Beisitzerin im 8. Zivilsenat tätig. Dieser Senat bearbeitet allgemeine Zivilsachen und hat u.a. eine Spezialzuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten aus dem Erbrecht. Die Richterin engagierte sich in diesem Spezialgebiet ganz besonders.

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