| Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Präsident Thurn gratuliert Absolventinnen und Absolventen des Gerichtsvollzieherdienstes zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss

Drei Justizbeamtinnen und -beamte aus der Pfalz haben erfolgreich ihre Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst abgeschlossen. Im Zweibrücker Herzogsschloss überreichte Präsident Bernhard Thurn vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken den Absolventinnen und Absolventen ihre Prüfungszeugnisse und gratulierte ihnen zur erworbenen höherwertigen beruflichen Qualifikation.
Präsident Bernhard Thurn (2. von rechts) gratuliert den Absolventinnen und Absolventen
Präsident Bernhard Thurn (2. von rechts) gratuliert den Absolventinnen und Absolventen

Präsident Thurn betonte die guten Leistungen der drei Prüflinge und sagte: "Ihre erfolgreiche Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst ist ein Meilenstein in Ihrer beruflichen Laufbahn. Sie haben bewiesen, dass Sie über das notwendige Fachwissen und die Kompetenz verfügen, um die künftigen anspruchsvollen Aufgaben zu bewältigen. Ich bin stolz auf Ihren Einsatz und Ihre Hingabe während des Ausbildungsprozesses."

Die Absolventinnen und Absolventen hatten bereits während ihrer vorangegangenen Tätigkeit im Justizfachwirtedienst herausragende Leistungen erbracht und sich somit für die eineinhalbjährige Gerichtsvollzieherausbildung qualifiziert. Diese umfasst zwei fachpraktische Ausbildungsabschnitte, die bei erfahrenen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern absolviert wurden, sowie drei fachtheoretische Lehrgangsteile am Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen in Monschau.

Der mündliche Teil der diesjährigen Gerichtsvollzieherprüfung fand am 16. Mai 2023 in Frankenthal (Pfalz) statt. Bereits im Februar, zum Abschluss des zweiten fachtheoretischen Lehrgangs in Monschau, mussten sich die Anwärterinnen und Anwärter dem schriftlichen Teil der Gerichtsvollzieherprüfung unterziehen. Dieser bestand aus fünf Klausuren, die verschiedene Bereiche wie das Zwangsvollstreckungs- und Zivilprozessrecht, Protestwesen, Zustellungswesen und Gerichtsvollzieherkostenrecht abdeckten.

Nach einer vorübergehenden Rückkehr in den Justizfachwirtedienst werden sie ab dem 1. September 2023 eigenverantwortlich im Gerichtsvollzieherdienst bei den Amtsgerichten Ludwigshafen am Rhein und Germersheim tätig sein.

Präsident Thurn wünschte den Beamtinnen und Beamten viel Erfolg bei ihrer künftigen abwechslungsreichen, aber auch anspruchsvollen beruflichen Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen.


Allgemeines über den Gerichtsvollzieherdienst:

Der Gerichtsvollzieherdienst ist in Rheinland-Pfalz eine besondere Beamtengruppe innerhalb des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahn Justiz und Justizvollzug.

Nach der Definition in § 154 Gerichtsverfassungsgesetz sind die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Beamte, die mit Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen betraut werden. Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse sind in der Gerichtsvollzieherordnung und in der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher geregelt. Eine im Vergleich zu anderen Justizbeamten besondere Stellung hat der Gerichtsvollzieher insofern, als er seinen Geschäftsbetrieb nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen zu regeln, an seinem Amtssitz ein Geschäftszimmer auf eigene Kosten zu unterhalten und - soweit es sein Geschäftsbetrieb erfordert - Bürokräfte auf eigene Kosten zu beschäftigen hat. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind selbstständige, hoheitlich tätige Organe der Rechtspflege. Sie üben als Beamtinnen und Beamten das Zwangsmonopol des Staates in eigener Verantwortung in einem ihnen zugewiesenen Amtsbezirk aus.

Die Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen bildet den Aufgabenschwerpunkt. Dabei ist am augenfälligsten der eigentliche Pfändungsakt, bei dem Gegenstände aus dem beweglichen Vermögen beschlagnahmt werden. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist zudem die Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) abzunehmen. Ferner können die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher damit beauftragt werden, die Vermögensverhältnisse des Schuldners durch Anfragen beim Kraftfahrtbundesamt, dem Bundesamt für Steuern, bei Kreditinstituten und den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung zu ermitteln. Solche Ermittlungen gehen der eigentlichen Zwangsvollstreckung regelmäßig voran. Dabei ist in jeder Lage des Zwangsvollstreckungsverfahrens selbstständig auf eine gütliche und zügige Erledigung hinzuwirken. Hierzu gehört auch die Vereinbarung von Teilzahlungen (Raten).

Daneben führen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Zustellungen gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im sogenannten Parteibetrieb durch. Zu ihrem Tätigkeitsfeld gehören auch Wohnungsräumungen. Neben einer umfangreichen Büroarbeit ist die Tätigkeit in starkem Maße vom Vollstreckungsaußendienst geprägt, bei der Schuldner auch in Privat- oder Geschäftsräumen aufzusuchen sind.

Zur Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst kann zugelassen werden, wer die Laufbahnprüfung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt im Justizdienst der Laufbahn Justiz und Justizvollzug (Justizfachwirt) bestanden hat. Nähere Informationen zur Justizfachwirtausbildung erhalten Sie unter https://justizausbildung.de.

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