Justizfachwirte sind für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger zumeist die ersten Ansprechpartner bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie stehen Besucherinnen und Besuchern mit Rat und Tat zur Seite, erklären Sachverhalte und weisen Verfahrensbeteiligten den Weg zu weiteren zuständigen Stellen. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Verwaltung von Akten und eAkten, die Berechnung von Fristen und Gerichtskosten, die Postbearbeitung und die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Justizfachwirte stehen im ständigen Austausch mit Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern, um einen reibungslosen Verfahrensablauf zu gewähren.
Während der praktischen Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften werden Justizfachwirtanwärterinnen und –anwärter durch wöchentlichen theoretischen Unterricht in den Arbeitsgemeinschaften und durch regelmäßig stattfindende justizspezifische IT-Schulungen auf die spätere Tätigkeit vorbereitet. Das grundlegende Fachwissen wird ihnen während der zwei- bis dreimonatigen fachtheoretischen Lehrgänge vermittelt.
Für Justizfachwirte mit besonderer Qualifikation besteht die Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher. Daneben ist auch eine Ausbildungsqualifizierung zum Dipl.-Rechtspfleger (FH) möglich.
Schon während der Ausbildung sind Justizfachwirtanwärterinnen und –anwärter im Beamtenverhältnis und erhalten monatliche Bezüge von 1.321 Euro brutto. Mindestvoraussetzung für die Einstellung zur Ausbildung als Justizfachwirt ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Bewerbungen für den nächsten Einstellungstermin (1. August 2023) können ab 1. September 2022 online unter https://justizausbildung.de eingereicht werden.