Am Dienstag, 12. Januar 2021, 15:30 Uhr beantworten die Ausbildungsberaterin-nen Nadja Paulini und Selina Burkhart Fragen und geben einen Überblick zum Dualen Studiengang Dipl.-Rechtspfleger/in (FH), zum Bewerbungsprozess und zum Auswahlverfahren.
Das Berufsbild der Justizfachwirtin und des Justizfachwirts, die Ausbildung und Karrieremöglichkeiten werden die beiden Ausbildungsberaterinnen am Mittwoch, 13. Januar 2021, 15:30 Uhr vorstellen.
Wer bei den virtuellen Info-Events dabei sein möchte, findet alle Infos zur kostenlosen Teilnahme auf der Internetseite https://justizausbildung.de/ausbildungsmessen.php
Ergänzende Information:
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Zwangsversteigerungen von Häusern, Wohnungen und Grundstücken, Insolvenzverfahren, Grundbucheintragungen, Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen, einschließlich des Erlasses von Haftbefehlen, und vieles mehr gehören zu den Tätigkeiten der Beamtinnen und Beamten des dritten Einstiegsamtes. Ihre Aufgaben nehmen sie, wie Richterinnen und Richter, sachlich unabhängig wahr. Das heißt, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen von Vorgesetzten gebunden. Diese gesetzlich garantierte sachliche Unabhängigkeit unterscheidet sie von anderen Beamten.
Wer den Beruf ergreifen möchte, muss die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife besitzen oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen. Die Ausbildung, welche als Vorbereitungsdienst bezeichnet wird, besteht aus einem dreijährigen dualen Studium, bei dem sich Studienzeiten und ein praktischer Ausbildungsabschnitt abwechseln. Die einjährige Ausbildung in der Praxis erfolgt bei pfälzischen Amtsgerichten, Landgerichten und Staatsanwaltschaften. Das insgesamt zweijährige Studium wird an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen absolviert.
Eine wichtige Anlaufstelle für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger sind die Justizfachwirtinnen und -fachwirte, welche auch mit der Verwaltung der Akten, der Postbearbeitung, der Protokollführung in Gerichtsverhandlungen und vielem mehr betraut sind. Ihre verantwortungsvollen Aufgaben erledigen die Beamtinnen und Beamten des zweiten Einstiegsamtes mit einer modernen IT-Ausstattung (z. B. elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte).
Mindestvoraussetzung für die Einstellung als Justizfachwirtanwärterin oder -anwärter ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Die duale Ausbildung, welche Theorie und Praxis verbindet, dauert zwei Jahre und zwei Monate.
Schon während des Vorbereitungsdienstes sind die Anwärterinnen und Anwärter für den Rechtspfleger- und Justizfachwirtedienst im Beamtenverhältnis und erhalten daher monatliche Bezüge von etwa 1.260 Euro netto.
Für Einstellungen im Ausbildungsbereich der pfälzischen Gerichte und Staatsanwaltschaften ist der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken als zentrale Einstellungsbehörde zuständig. Im Rahmen des aktuell laufenden Auswahlverfahrens werden noch bis zum 8. Februar 2021 Bewerbungen entgegengenommen.
Weitere Informationen zu den Berufsbildern, zur Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren sind auf der Internetseite justizausbildung.de veröffentlicht.