Der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Bernhard Thurn, und Generalstaatsanwalt Martin Graßhoff gratulierten den frisch geprüften Rechtspflegeranwärterinnen im Zweibrücker Herzogsschloss zur bestandenen Prüfung und ernannten sie zu Justizinspektorinnen.
Die Absolventinnen haben ein dreijähriges Studium mit Theorie und Praxis abgeschlossen. Die theoretische Ausbildung erhielten sie an der Hochschule für Rechts-pflege Schwetzingen, die praktische Ausbildung erfolgte bei pfälzischen Amtsgerichten, Landgerichten und Staatsanwaltschaften.
Ihre künftigen Aufgaben sind von großer Verantwortung geprägt, da sie eigenständig Entscheidungen treffen, die ausschließlich an geltendes Recht und Gesetz gebunden sind. Ihr breit gefächertes Tätigkeitsfeld erstreckt sich von Grundbuch-, Erbschafts- und Betreuungsangelegenheiten über Insolvenzverfahren bis hin zur Durchführung von Zwangsversteigerungen von Häusern, Wohnungen und Grundstücken. Bei den Staatsanwaltschaften sind sie maßgeblich für die Strafvollstreckung verantwortlich und können eigenverantwortlich Zwangsmaßnahmen wie den Erlass von Haftbefehlen anordnen. Zudem übernehmen sie oft herausgehobene und leitende Funktionen in der Justizverwaltung.
Der kompakte Studiengang Diplom-Rechtspflege bietet ein praxisnahes Studium, hervorragende Übernahmechancen und eine monatliche Vergütung – eine attraktive Alternative zum klassischen Jurastudium.
Jedes Jahr stellt das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken für das Gebiet der Pfalz Bewerberinnen und Bewerber für das duale Studium ein. Bereits während des Studiums befinden sich die Studierenden im Beamtenverhältnis und erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung von rund 1.500 Euro. Weitere Informationen zum Berufsbild, den Bewerbungsmodalitäten und das Online-Bewerbungsformular finden Interessierte auf der Webseite https://justizausbildung.de/rechtspfleger.php. Bewerbungsschluss für den nächsten Einstellungstermin am 1. September 2026 ist der 8. Februar 2026.
