| Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Judith Schelp zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat auf Vorschlag von Justizminister Herbert Mertin die Richterin am Amtsgericht Judith Schelp zur Richterin am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde der Richterin am 30.07.2021 durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bernhard Thurn überreicht.

Die in Mannheim geborene Richterin lebt mit ihrer Familie in der Südpfalz. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und dem Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken trat Frau Schelp am 25. April 1994 als Richterin auf Probe bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach weiteren Stationen bei dem Amtsgericht Frankenthal/Pfalz, der Staatsanwaltschaft Frankenthal/Pfalz und dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein wurde sie im August 1999 in das Richterverhältnis auf Lebenszeit berufen und zur Richterin am Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein ernannt. Dort war die Richterin bis zur ihrer Versetzung im Juli 2005 an das Amtsgericht Landau in der Pfalz in der Familienabteilung tätig. Auch beim Amtsgericht Landau in der Pfalz bearbeitete sie hauptsächlich Familiensachen. Vom 1. Mai 2012 an war sie "zur Erprobung" für 7 Monate an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken abgeordnet und kehrte sodann an das Amtsgericht Landau in der Pfalz zurück, wo sie wieder mit Familiensachen befasst war und auch mit einem Teil ihrer Arbeitskraft 16 Monate ein Zivilreferat in der Zweigstelle des Amtsgerichts in Bad Bergzabern bearbeitete.

Das Präsidium des Oberlandesgerichts hat Frau Schelp dem 2. Zivilsenat zugeteilt. Dieser Senat ist zuständig für Berufungen und Beschwerden in Familiensachen, allgemeinen Zivilsachen und besitzt auch die Spezialzuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche gegen Steuerberater und Rechtsanwälte, für Rechtsstreitigkeiten nach dem Bundesleistungsgesetz, soweit es sich um Grundstücke und dingliche Rechte an Grundstücken handelt, für Rechtsstreitigkeiten nach dem Landbeschaffungsgesetz und für Haftungs- und Honorarstreitigkeiten in Familiensachen.

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