Die in Kusel geborene Richterin ist 47 Jahre alt und lebt mit ihrer Familie in Kaiserslautern. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Trier absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main ihr Referendariat. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwältin trat Dr. Regina Weimer im Februar 2009 als Richterin auf Probe bei dem Amtsgericht Kaiserslautern in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Im Jahr 2012 wurde sie zur Richterin auf Lebenszeit am Landgericht Kaiserslautern ernannt. Nach ihrer Erprobung bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken wurde sie im Januar 2019 zur Richterin am Oberlandesgericht befördert. Dort war sie in der Verwaltungsabteilung als Referatsleiterin und Referentin vor allem mit den Personalangelegenheiten des richterlichen Dienstes befasst. Sie engagierte sich in diesem Bereich in mehreren Gremien, u.a. auf Bundesebene, und leitete eine Arbeitsgruppe, die sich mit der innovativen Gestaltung und Ausrichtung der Justiz befasste. Daneben war die Richterin Mitglied und zuletzt stellvertretende Vorsitzende des 3. Zivilsenats, der für bestimmte Beschwerden gegen Entscheidungen der Land- und Amtsgerichte vor allem auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für zurückgewiesene Ablehnungsgesuche gegen Richterinnen und Richter und für Zuständigkeitsbestimmungen zuständig ist. Seit September 2020 ist Dr. Regina Weimer auch Mitglied des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofes.
Das Präsidium hat Dr. Regina Weimer den Vorsitz des 6. Familiensenats übertragen, der auch als Zivilsenat für allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig ist.
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Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken