| Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Dr. David-Christoph Bittmann zum Richter am Oberlandesgericht ernannt

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat auf Vorschlag von Justizminister Herbert Mertin den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Bittmann zum Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde dem Richter bereits am 30. Oktober durch den Präsidenten des Landgerichts Kaiserslautern Markus Gietzen überreicht.

Der 44-jährige Richter lebt mit seiner Familie in Kaiserslautern. Er war zuletzt tätig als Vorsitzender von verschiedenen Strafkammern am Landgericht Kaiserslautern, sein besonderes Interesse gilt aber dem Zivilrecht. Dr. David-Christoph Bittmann promovierte auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts und während seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof gehörte er einem Zivilsenat an. Mit der Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht erfüllt sich für ihn der Wunsch, Rechtsstreitigkeiten auf einem hohen Niveau bearbeiten zu können. Dr. Bittmann engagiert sich zudem in der Referendarausbildung. Er ist Koordinator und Arbeitsgemeinschaftsleiter in der Station „Rechtsberatung“ und prüft im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen. Außerdem ist er Mitautor verschiedener zivilrechtlicher Handbücher.
Aufgrund einer noch bis 31. Dezember laufenden Abordnung an das Landgericht Kaiserslautern ist der Richter weiterhin dort tätig und wird sein Amt am Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken erst zu Beginn des Jahres 2024 antreten.

Einzelheiten zum Lebenslauf:
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Heidelberg sowie Tätigkeiten an dortigen juristischen Lehrstühlen promovierte Dr. Bittmann zum Thema „Vom Exequatur zum qualifizierten Klauselerteilungsverfahren “. Bereits sein Referendariat absolvierte der Richter im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken und trat dann auch im Juni 2009 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach zwischenzeitlichen Tätigkeiten im Justizministerium – Landesprüfungsamt – in Mainz, wo er als Klausurreferentin eingesetzt war, sowie beim Amts- und Landgericht in Landau in der Pfalz wurde er im April 2013 zum Richter am Landgericht Kaiserslautern ernannt. Im Januar 2015 ging Dr. David-Christoph Bittmann für drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof. Dort war er teil des 5. Zivilsenats, der im Wesentlichen für die Rechtsstreitigkeiten aus den Gebieten des Grundstücksrechts, des Wohnungseigentumsrechts und des Nachbarrechts zuständig ist. Hiernach schloss sich dann, nach einer kurzen zwischenzeitlichen Tätigkeit am Landgericht Kaiserslautern, die siebenmonatige „Erprobung“ beim Pfälzischen Oberlandesgericht ebenfalls in einem Zivilsenat an. Im Juni 2019 wurde der Richter zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Kaiserslautern ernannt und saß mehreren Strafkammern vor.

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