Die neuen Nachwuchskräfte werden ab 4. September 2024 an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen auf ihren zukünftigen Beruf und ihre Tätigkeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vorbereitet. Das Studium umfasst zwei zwölfmonatige Studienabschnitte, in denen die angehenden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger theoretisches Fachwissen erwerben. Während des zwölfmonatigen Praxisteils werden sie an pfälzischen Amts- und Landgerichten sowie Staatsanwaltschaften in ihrer Heimatregion ausgebildet, um die bestmögliche Verbindung zwischen Theorie und Praxis sicherzustellen.
Um den Lernprozess optimal zu unterstützen, erhalten alle Anwärterinnen und Anwärter während ihrer Studienzeit Notebooks, die ihnen jederzeit den Zugang zu den benötigten Ausbildungsunterlagen ermöglichen und eine effiziente Vernetzung gewährleisten.
Nach erfolgreicher Rechtspflegerprüfung wird den Absolventinnen und Absolventen der akademische Grad "Diplom-Rechtspflegerin (FH)" oder "Diplom-Rechtspfleger (FH)" verliehen. Die Einstellung erfolgt bedarfsorientiert, was den Nachwuchskräften nach dem Studium ausgezeichnete Perspektiven auf eine dauerhafte Tätigkeit in der Justiz bietet.
Die Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind von großer Verantwortung geprägt, da sie eigenständig als Fachjuristinnen und Fachjuristen Entscheidungen treffen, die ausschließlich an geltendes Recht und Gesetz gebunden sind. Ihr breit gefächertes Tätigkeitsfeld erstreckt sich von Grundbuch-, Erbschafts- und Betreuungsangelegenheiten über Insolvenzverfahren bis hin zur Durchführung von Zwangsversteigerungen von Häusern, Wohnungen und Grundstücken. Bei den Staatsanwaltschaften sind sie maßgeblich für die Strafvollstreckung verantwortlich und können eigenverantwortlich Zwangsmaßnahmen wie den Erlass von Haftbefehlen anordnen. Darüber hinaus übernehmen sie oft herausgehobene Funktionen in der Organisation und Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, beispielsweise als Geschäftsleiterinnen oder Geschäftsleiter.
Bereits während ihrer Ausbildung befinden sich die Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter im Beamtenverhältnis und erhalten monatliche Bezüge.
Ergänzende Informationen:
In Rheinland-Pfalz nehmen etwa 900 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Sie entscheiden eigenständig, selbstverantwortlich und unabhängig von Weisungen. Ihre Entscheidungen können nur im Rechtsbehelfsverfahren überprüft werden.
Für Einstellungen im Ausbildungsbereich der pfälzischen Gerichte und Staatsanwaltschaften in Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Kaiserslautern, Kusel, Rockenhausen, Germersheim, Kandel, Landau in der Pfalz, Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken ist der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken als zentrale Einstellungsbehörde zuständig.
Voraussetzung für die Einstellung als Rechtspflegeranwärterin oder -anwärter ist regelmäßig das Abitur oder die Fachhochschulreife. Interessierte können ihre Bewerbungen für den nächsten Einstellungstermin am 1. September 2025 online unter https://justizausbildung.de einreichen.
Weitere Informationen zu Berufsbild und Ausbildung finden Sie unter: https://justizausbildung.de.