Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Mit ihrer Arbeit stärken sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Funktionieren der Justiz und gewährleisten den Rechtsfrieden für unsere Gesellschaft. Dabei entscheiden sie eigenverantwortlich und sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Diese sachliche Unabhängigkeit unterscheidet sie von anderen Beamtinnen und Beamten.
Während der dreijährigen Studienzeit wechseln sich Studienabschnitte an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen mit Praxisabschnitten bei pfälzischen Gerichten und Staatsanwaltschaften ab.
Nach bestandener Rechtspflegerprüfung wird der akademische Grad "Diplom-Rechtspflegerin (FH) oder Diplom-Rechtspfleger (FH)" verliehen.
Für Einstellungen im Ausbildungsbereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Kaiserslautern, Kusel, Rockenhausen, Germersheim, Kandel, Landau in der Pfalz, Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken ist der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken als zentrale Einstellungsbehörde zuständig.
Bereits während der Ausbildung sind Rechtspflegeranwärterinnen und –anwärter im Beamtenverhältnis und erhalten monatliche Bezüge von derzeit ca. 1.350 Euro brutto. Voraussetzung für die Einstellung ist eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Bewerbungen für den nächsten Einstellungstermin (1. September 2023) können online unter justizausbildung.de - bis 29. Januar 2023 - eingereicht werden.