| Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken stellt 14 Rechtspflegeranwärterinnen und –anwärter ein

Am 1. September beginnen 14 Nachwuchskräfte im Justizzentrum Kaiserslautern ihr dreijähriges duales Studium der Diplom-Rechtspflege.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen verantwortungsvolle Aufgaben mit hoher gesellschaftlicher Relevanz bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Dabei entscheiden sie sachlich unabhängig und eigenverantwortlich. Die Fachjuristen sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Diese sachliche Unabhängigkeit unterscheidet sie von anderen Beamtinnen und Beamten. 

Während der Studienzeit wechseln sich Studienabschnitte an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen mit Praxisabschnitten bei pfälzischen Gerichten und Staatsanwaltschaften ab.

Nach bestandener Rechtspflegerprüfung wird der akademische Grad "Diplom-Rechtspflegerin (FH) oder Diplom-Rechtspfleger (FH)" verliehen.

Für Einstellungen im Ausbildungsbereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Kaiserslautern, Kusel, Rockenhausen, Germersheim, Kandel, Landau in der Pfalz, Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken ist der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken als zentrale Einstellungsbehörde zuständig.

Jedes Jahr werden Bewerberinnen und Bewerber für den dualen Studiengang Diplom-Rechtspflege eingestellt. Schon während der Ausbildung wird ein Gehalt gezahlt. Voraussetzung für die Einstellung ist eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Bewerbungen für den nächsten Einstellungstermin (1. September 2022) können auch im Internet unter justizausbildung.de - bis 7. Februar 2022 - übermittelt werden.

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