| Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Daniela Reuter zur neuen Vorsitzenden Richterin am Pfälzischen Oberlandesgericht ernannt

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat Richterin am Oberlandesgericht Daniela Reuter zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde ihr durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bernhard Thurn heute ausgehändigt.

Die 45-jährige Daniela Reuter ist in Franken geboren und lebt mit ihrer Familie in der Nähe von Zweibrücken. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main absolvierte sie im dortigen Oberlandesgerichtsbezirk auch ihr Referendariat. Im Jahr 2004 trat Frau Reuter als Richterin auf Probe bei dem Amtsgericht Pirmasens in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach einer vorübergehenden Tätigkeit am Amtsgericht in Zweibrücken ist sie am Amtsgericht Landstuhl im Jahr 2008 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt worden.  Ab Juni 2011 war Daniela Reuter für drei Jahre an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Während dieser Zeit war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin dem vornehmlich für das Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenat zugewiesen. Hieran schloss sich unmittelbar die Abordnung "zur Erprobung" an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken ab Juni 2014 an. Nach deren Ende kehrte Frau Reuter an das Amtsgericht Landstuhl zurück, ehe sie im April 2016 zur Richterin am Oberlandesgericht am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken befördert wurde. Dort war die Richterin insbesondere Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des 3. und 9. Zivilsenats, die für bestimmte Beschwerden gegen Entscheidungen der Land- und Amtsgerichte v.a. auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig sind. Daneben war sie in der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts als Referatsleiterin und Referentin vor allem mit den Personal- und Ausbildungsangelegenheiten der Rechtsreferendare, mit Befreiungen auf dem Gebiet des Eherechts und mit den Personalgelegenheiten der Notare befasst. 

Das Präsidium hat Frau Reuter den Vorsitz des 2. Familiensenats übertragen, der daneben auch als Zivilsenat für allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten sowie für Ansprüche aus Steuerberaterhaftung zuständig ist.
 

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