Der Richter ist 42 Jahre alt. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Rechtsreferendariat in Trier trat Christian Wagner 2012 als Richter auf Probe bei dem Amtsgericht Zweibrücken in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Im März 2016 wurde er zum Richter am Landgericht in Zweibrücken ernannt. Christian Wagner bearbeitete in den Jahren am Amts- und Landgericht Zweibrücken Zivil-, Straf- und Familiensachen und nahm zeitweise auch die Aufgaben des Bereitschaftsrichters sowie des Präsidialrichters wahr. Ab dem Jahr 2021 war er dann für fünf Monate zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet. Im Jahr 2023 absolvierte er erfolgreich seine „Erprobung“ beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken. Dabei war er überwiegend im Strafsenat tätig. Nach einer kurzen Rückkehr ans Landgericht Zweibrücken wird nun das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken seine Stammdienststelle.
Das Präsidium des Oberlandesgerichts hat Christian Wagner dem 7. Zivilsenat zugeteilt. Dieser Senat entscheidet über allgemeine Zivilsachen und ist u.a. Spezialsenat für bank- und insolvenzrechtliche Streitigkeiten zuständig.