| Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Beförderungen zur Richterin/zum Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat auf Vorschlag von Justizminister Herbert Mertin die Richterin am Amtsgericht Andrea Epperlein und den Richter am Landgericht Dr. Matthias Naumann zur Richterin bzw. zum Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken ernannt. Die Ernennungsurkunden wurden der Richterin und dem Richter am 6. März durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bernhard Thurn gemeinsam überreicht.

Die in Sachsen geborene 40-jährige Richterin Andrea Epperlein lebt mit ihrer Familie in der Südwestpfalz. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Dresden und dem Referendariat in Sachsen trat Frau Epperlein 2009 als Richterin auf Probe bei dem Amtsgericht Pirmasens in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach einer zwischenzeitlichen Tätigkeit beim Landgericht Landau in der Pfalz wurde sie im Januar 2013 zur Richterin am Amtsgericht Landau in der Pfalz ernannt, war aber im Wege der Abordnung noch weiter am Landgericht Landau in der Pfalz in der Zivilabteilung tätig. Im Juli 2015 wurde Andrea Epperlein zur Richterin am Amtsgericht Pirmasens ernannt, wo sie bis zu ihrer siebenmonatigen Abordnung zur „Erprobung“ an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken im Jahr 2020 in ihrem Referat auch Familiensachen bearbeitete. Danach kehrte Frau Epperlein wieder an ihre Stammdienststelle zurück und nahm auch die Aufgaben des ständigen Vertreters der Direktorin des Amtsgerichts Pirmasens wahr. Im Jahr 2022 war die Richterin dann im Wege der Abordnung mit der Hälfte Ihrer Arbeitskraft für sechs Monate auch am Amtsgericht Landau in der Pfalz in der Familienabteilung tätig. Das Präsidium des Oberlandesgerichts hat Frau Epperlein jeweils hälftig dem 6. und dem 7. Zivilsenat zugeteilt. Der 6. Zivilsenat ist auch Familiensenat, bearbeitet zudem allgemeine Zivilsachen und besitzt u.a. die Spezialzuständigkeit für die richterlichen Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Justizverwaltungsakten. Der 7. Zivilsenat bearbeitet allgemeine Zivilsachen und ist zudem Spezialsenat für Bank- und Finanzsachen.

Der im Donnersbergkreis geborene Dr. Matthias Naumann ist 47 Jahre alt und lebt mit seiner Familie in Hessen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und dem Referendariat in Rheinland-Pfalz trat Herr Dr. Naumann 2006 als Richter auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach Zwischenstationen am Landgericht Frankenthal (Pfalz) und am Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein wurde er im Dezember 2010 zum Richter am Landgericht Frankenthal (Pfalz) ernannt, war aber zunächst - im Wege der Abordnung - weiter am Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein tätig und nahm erst anteilig, dann in Vollzeit Aufgaben der IT-Gruppe des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken wahr. Ab 2015 war Herr Dr. Naumann für knapp zweieinhalb Jahre an das Ministerium der Justiz in Mainz abgeordnet, um hiernach wieder als Richter am Landgericht in Frankenthal (Pfalz) zu arbeiten. Im April 2021 war der Richter an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken abgeordnet. Nachdem Herr Dr. Naumann die „Erprobung“ erfolgreich absolviert hatte, war er weiter am Landgericht Frankenthal (Pfalz) tätig. Das Präsidium des Oberlandesgerichts hat Herrn Dr. Naumann dem Straf- und Bußgeldsenat zugeteilt.
 

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