Das mehrtägige hochrangige Arbeitstreffen von Juristinnen und Juristen aus Deutschland und Frankreich geht auf die seit vielen Jahren bestehende Partnerschaft des Pfälzischen Oberlandesgerichts zur cour d´appel in Metz zurück. Im Rahmen dieser Partnerschaft finden immer wieder gegenseitige Treffen statt, mit dem Ziel, über die jeweilige Situation in der Justiz beider Länder etwas zu erfahren. Dieses Jahr nahmen zwölf junge Juristinnen und Juristen an dem fachlichen Austausch teil. Begrüßt wurden die deutsche Delegation bei der cour d´appel in Metz durch die dortige Hausspitze, Monsieur le Président Christophe Mackoviak sowie Monsieur le Procureur Général François Perain. Hiernach wurden Fragen in den Themenbereichen Strafvollstreckung und Strafvollzug diskutiert. Neben angeregten Diskussionen gab es Fachreferate und die französische Justiz ermöglichte den deutschen Gästen einen umfassenden Besuch in einem französischen Gefängnis, dem centre penitentiaire de Metz. In Paris erwarteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studienfahrt dann interessante fachliche Einblicke hinter die prächtigen Kulissen der drei höchsten französischen Gerichtsinstitutionen, dem conseil constitutionell, dem conseil d´etat und der cour de cassation, wo die Gruppe sogar persönlich von Rémy Heitz, dem dortigen Procureur général, begrüßt wurde. In Deutschland sind diese drei Gerichte in etwa vergleichbar mit dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgerichtshof. Französische Richterinnen und Richter berichteten von ihren Zuständigkeiten, Aufgaben und gewährten unverfälschte Einblicke in den Alltag des französischen Rechtsstaats. Bemerkenswert war für die deutschen Besucherinnen und Besucher zum Beispiel, dass die höchsten Gerichte in Frankreich Abteilungen für Rechtsvergleichung unterhalten und so bei ihren Entscheidungen stets auch die Rechtslage in anderen Ländern, u.a. in Deutschland, im Blick behalten.
Weiterführende Informationen:
Bereits seit Beginn der 1990er Jahre pflegt das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken enge Beziehungen zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Metz/Lothringen. Die langjährigen Verbindungen erhielten vor 20 Jahren, am 26. Januar 2000, mit der Unterzeichnung eines Partnerschaftsvertrags zwischen der Cour d’Appel und der Generalstaatsanwaltschaft Metz sowie dem Pfälzischen Oberlandesgericht und der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken eine formelle Grundlage. Im Rahmen dieser Partnerschaft findet, bis auf coronabedingte wenige Ausnahmen, jedes Jahr ein fachlicher Austausch sowohl in Zweibrücken als auch in Metz statt.