| Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Alexander Schwarz mit Wirkung zum 1. August 2023 zum neuen Vorsitzenden Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht ernannt

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat Richter am Oberlandesgericht Alexander Schwarz mit Wirkung zum 1. August 2023 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde ihm durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bernhard Thurn gestern, am 19. Juli ausgehändigt.

Der 51-jährige Alexander Schwarz ist in Bad Neuenahr-Ahrweiler geboren und lebt mit seiner Familie in der Nähe von Rockenhausen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz sein Referendariat. Im Jahr 2000 trat Herr Schwarz als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach einer Tätigkeit am Amtsgericht in Rockenhausen und am Landgericht Kaiserslautern ist er am Amtsgericht Rockenhausen im Jahr 2005 zum Richter auf Lebenszeit ernannt worden. Nach einer zwischenzeitlichen Tätigkeit am Landgericht Kaiserslautern war Alexander Schwarz ab Juni 2011 „zur Erprobung“ an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken abgeordnet. Nach deren Ende wurde der Richter erneut an das Landgericht Kaiserslautern abgeordnet, wo er im Mai 2012 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert worden war und dort im Wesentlichen das Schwurgericht führte. Im Januar 2018 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht in Zweibrücken ernannt. Beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken war der Richter insbesondere Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des 4. Zivilsenats, dem allgemeine Zivilsachen und Sonderzuständigkeiten wie etwa gewerblicher Rechtsschutz, Recht am eigenen Bild, Marken- und Sortenschutzrecht sowie Streitigkeiten aus dem Urheber- und Designrecht zugewiesen sind. Daneben engagiert sich der Richter sehr in der Ausbildung des rechtlichen Nachwuchses. Im Studiengang „Wirtschaft und Recht“ der Hochschule Kaiserslautern am Standort Zweibrücken doziert und prüft er in den Studienfächern Wettbewerbsrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Gesellschaftsrecht, IT-Recht, Privatrecht und Öffentliches Recht. Das Präsidium hat Herrn Schwarz ab 1. August den Vorsitz „seines“ 4. Senats übertragen.

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