Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sind die ersten Ansprechpartner für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger und nehmen in Gerichten und Staatsanwaltschaften eine zentrale Rolle ein. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Verwaltung elektronischer Akten, die Berechnung von Gerichtskosten sowie Zeugen und Sachverständigenentschädigungen, die Fristenkontrolle und die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.
Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre und zwei Monate. Die praktische Ausbildung findet an pfälzischen Gerichten und Staatsanwaltschaften statt und wird ergänzt durch wöchentlichen theoretischen Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft so-wie regelmäßige justizspezifische IT Schulungen. Das erforderliche Fachwissen wird in Lehrgängen im Justizausbildungszentrum Saarburg vermittelt.
Vizepräsident Wilhelm betonte die Bedeutung der Justizfachwirte und erklärte: „Die Arbeit in der Justiz ist Teamarbeit. Unsere Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sind dabei ein unverzichtbarer Teil des Ganzen – sie verbinden Rechtsanwendung mit Bürgerservice und sorgen dafür, dass Verfahren effizient und transparent ablaufen.“
Besonders qualifizierte Justizfachwirtinnen und -fachwirte können sich beruflich weiterentwickeln: durch eine Weiterbildung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher oder ein duales Studium zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) bzw. zum Diplom-Rechtspfleger (FH).
Die Nachwuchskräfte stehen bereits während der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Voraussetzung für die Einstellung ist mindestens der qualifizierte Sekundarabschluss I oder ein gleichwertiger Bildungs-stand. Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn am 1. August 2026 sind ab September 2025 unter https://justizausbildung.rlp.de möglich.
Ergänzende Informationen:
Derzeit werden an den pfälzischen Gerichten und Staatsanwaltschaften insgesamt 317 Personen ausgebildet. Neben der Ausbildung zum Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt nach dem Jurastudium absolvieren Anwärterinnen und Anwärter ein duales Studium zur Dipl.-Rechtspflegerin (FH) bzw. zum Dipl.-Rechtspfleger (FH). Jedes Jahr beginnen zudem etwa 30 bis 35 Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung zu Justizfachwirtinnen und -fachwirten. Darüber hinaus wird auch die Ausbildung zur Justizwachtmeisterin bzw. zum Justizwachtmeister angeboten.
