| Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

30 Justizfachwirtanwärterinnen und -anwärter starten ihre Ausbildung bei der pfälzischen Justiz

Am 1. August 2024 haben 30 Justizfachwirtanwärterinnen und -anwärter ihre Ausbildung bei der pfälzischen Justiz begonnen. Der Vizepräsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts, Ernst Friedrich Wilhelm, begrüßte die neuen Nachwuchskräfte im Zweibrücker Herzogsschloss und wünschte ihnen viel Erfolg für ihren Ausbildungsweg.
Vizepräsident Ernst Friedrich Wilhelm (3. Reihe 1. von rechts) begrüßte die neuen Justizfachwirtanwärterinnen und –anwärter
Vizepräsident Ernst Friedrich Wilhelm (3. Reihe 1. von rechts) begrüßte die neuen Justizfachwirtanwärterinnen und –anwärter

Justizfachwirte sind die ersten Ansprechpartner für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger und spielen eine zentrale Rolle in Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie unterstützen Besucher durch kompetente Beratung, erklären komplexe Sachverhalte und leiten Verfahrensbeteiligte an die zuständigen Stellen weiter. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Verwaltung von elektronischen Akten, die Berechnung von Gerichtskosten sowie Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen, die Fristenkontrolle und die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.

Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre und zwei Monate. Die praktische Ausbildung der Justizfachwirtanwärterinnen und -anwärter erfolgt an Gerichten und Staatsanwaltschaften und wird durch wöchentlichen theoretischen Unterricht in Arbeitsgemeinschaften sowie regelmäßige justizspezifische IT-Schulungen ergänzt. Das erforderliche Fachwissen wird ihnen in fachtheoretischen Lehrgängen vermittelt.

Vizepräsident Wilhelm betonte die Bedeutung der Justizfachwirte und erklärte: „Ohne die professionelle und engagierte Arbeit der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte wäre der effiziente Ablauf in unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht möglich. Sie sind unverzichtbar für eine bürgernahe und effiziente Justiz.“

Besonders qualifizierte Justizfachwirte haben die Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher oder zur Ausbildungsqualifizierung zum Diplom-Rechtspfleger (FH).

Bereits während der Ausbildung sind die Nachwuchskräfte im Beamtenverhältnis und erhalten Anwärterbezüge. Voraussetzung für die Einstellung zur Ausbildung als Justizfachwirt ist mindestens der qualifizierte Sekundarabschluss I oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Bewerbungen für den nächsten Ausbildungsstart am 1. August 2025 können ab dem 1. September 2024 online unter https://justizausbildung.de eingereicht werden.


Ergänzende Informationen:
Aktuell werden bei den pfälzischen Gerichten und Staatsanwaltschaften 297 Personen ausgebildet. Neben der Ausbildung zum Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt nach dem Jurastudium werden Anwärterinnen und Anwärter im dualen Studiengang Diplom-Rechtspflege zu Diplom-Rechtspflegerinnen (FH) und Diplom-Rechtspflegern (FH) ausgebildet. Jedes Jahr beginnen zudem 30 Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung zu Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten. Darüber hinaus wird auch eine Ausbildung zur Justizwachtmeisterin oder zum Justizwachtmeister angeboten.

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