Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Das Herzogsschloss, Sitz des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken
Das Herzogsschloss, Sitz des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken - Foto: Moritz Grenner

Anschrift:
Schlossplatz 7, 66482 Zweibrücken
Postfach 14 52, 66464 Zweibrücken
Zur Wegbeschreibung

Telefon: 06332 805-0
Telefax: 06332 805-311

E-Mail: olgzw(at)zw.jm.rlp.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. Beachten Sie hierzu die Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr auf dieser Homepage.

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr
ansonsten nach Vereinbarung oder in Eilfällen.
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.

Behörden- und Geschäftsleitung

Behördenleiter:
Bernhard Thurn, Präsident des Oberlandesgerichts

Vertreter:
Ernst Friedrich Wilhelm, Vizepräsident des Oberlandesgerichts

Geschäftsleiter:
Matthias Lutz, Justizrechtsrat

 

Aktuelles

Pressesprecherin:
Dr. Tanja Rippberger, Richterin am Oberlandesgericht
Stellvertreter:
Sebastian Keiper, Richter am Oberlandesgericht

Telefon: 06332 805-344
Fax: 06332 805-312
E-Mail: pressestelle.olg(at)zw.jm.rlp.de

Anforderungen von Entscheidungen:
Fax: 06332 805-312
E-Mail: pressestelle.olg(at)zw.jm.rlp.de

Seit dem 2. Mai 2017 können bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken in allen Verfahrensarten in elektronischer Form Anträge gestellt, Rechtsbehelfe eingelegt und sonstige Prozesserklärungen abgegeben werden. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Eine Kommunikation mittels einfacher E-Mail ist weiterhin grundsätzlich nicht zulässig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken betreibt keine Facebook-Seite. Einträge in inoffiziellen Facebook-Seiten sind nicht autorisiert.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.

Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).

Die DSGVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.

Identität des Verantwortlichen:

Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Bernhard Thurn, vertreten durch Vizepräsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Ernst Friedrich Wilhelm
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Schlossplatz 7, 66482 Zweibrücken, Postfach 1452, 66464 Zweibrücken
Telefon: 06332 805-0, Telefax: 06332 805-311, E-Mail: olgzw(at)zw.jm.rlp.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Justizrechtsrat Matthias Lutz
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Schlossplatz 7, 66482 Zweibrücken, Postfach 1452, 66464 Zweibrücken
Telefon: 06332 805-0, Telefax: 06332 805-311, E-Mail: datenschutzbeauftragter.olg(at)zw.jm.rlp.de

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:

Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Strafprozessordnung, Jugendgerichtsgesetz, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz, Insolvenzordnung, Grundbuchordnung, Personenstandsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz und die Datenschutzgesetze.

Datenkategorien und Datenherkunft:

Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Daten der Verfahrensbeteiligten zum Streitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang, Vertragsdaten (einschließlich Forderungsdaten und ggf. Zahlungsinformationen). Die Daten aus den genannten Datenkategorien werden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrens- bzw. Verwaltungsrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt bzw. selbst erhoben.

Empfänger:

Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Beteiligte des jeweiligen Verfahrens, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen, unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, berufsständische Interessenvertretungen, Behörden. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Behörden, Staatsanwaltschaften, berufsständische Interessenvertretungen.

Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:

Gemäß § 1 des Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV RP) vom 13. August 2008.

Ihre Rechte:

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DSGVO i. V. m. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:

  • Information;
  • Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
  • Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
  • Löschung ihrer personenbezogenen Daten; 
  • Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
  • Datenübertragbarkeit und 
  • Widerspruch.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DSGVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies der

Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40, 55020 Mainz.

Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.

Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).

Datenschutzerklärung zur Website:

Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Auskünfte in einzelnen Rechtsstreitigkeiten, Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren sind nicht vom Informationsanspruch umfasst und richten sich nach den Regelungen der entsprechenden Prozessordnung.

Sicherheitskontrollen für Besucher

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.

Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Ferner ist das Mitführen von alkoholischen Getränken, Cannabis und cannabisbasierten Produkten sowie Betäubungsmitteln (ausgenommen ärztlich verschriebene Medikamente) verboten. Ebenso ist Besuchern die Mitnahme von Tieren untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Blindenführ- und Assistenzhunde für dazu berechtigte Personen sowie Diensthunde der Polizei.

Barrierefreier Zugang

Bitte betätigen Sie einen der Klingelknöpfe auf einer der beiden kleinen Säulen, die jeweils rechts und links neben den Stufen des Haupteinganges zum Gebäude angebracht sind. Wir öffnen Ihnen dann einen Nebeneingang. Im Gebäude befinden sich zwei Personenaufzüge und im Erdgeschoss behindertengerechte Toiletten.

Ihr Weg zu uns

Weitere Informationen für Besucher unseres Hauses sowie Hinweise zur Anreise mit Bahn oder Bus und dem PKW sowie Parkmöglichkeiten haben wir Ihnen auf der Seite "Wegbeschreibung" zusammengestellt.

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Kooperation mit Metz/Frankreich

Seit 1991 findet ein Erfahrungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen der Justiz in Frankreich statt.