| Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Michael Hassemer auf seinen Antrag hin als Richter entlassen

Am 31. Juli 2023 wurde Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Michael Hassemer auf seinen Wunsch als Richter am Oberlandesgericht entlassen.

Der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Bernhard Thurn überreichte Herrn Prof. Dr. Hassemer die Entlassungsurkunde in einer kleinen Feierstunde. Dabei überbrachte er den Dank der rheinland-pfälzischen Landesregierung und dankte Herrn Prof. Dr. Hassemer persönlich, auch im Namen des ebenfalls am 31. Juli 2023 in den Ruhestand tretenden Vizepräsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Ulf Petry, für die überaus gewinnbringende Einbringung seiner rechtswissenschaftlichen Expertise im Senat des Vizepräsidenten.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem juristischen Vorbereitungsdienst in München promovierte der 1966 geborene Jurist 1999 erfolgreich am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum in München. Hiernach arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er habilitierte sich im Juli 2006 und bekam die Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Europäisches Privatrecht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung erteilt. Bereits im Jahr 2007 wurde der Jurist als Professor an die Technische Universität Kaiserslautern, inzwischen Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, berufen. Seit Februar 2014 ist Prof. Dr. Hassemer Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz und seit Dezember 2015 war er im zweiten Hauptamt auch Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort war er dem 4. Zivilsenat zugewiesen, der u.a. für Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Marken- und Urheberrechts sowie wegen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen zuständig ist. Im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit gelang es Prof. Dr. Hassemer stets, seine herausragenden Fachkenntnisse in diesen Spezialmaterien praktisch anzuwenden und die Senats-arbeit überaus gewinnbringend zu bereichern.

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