| Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Aus der Rechtsprechung: Terminvorschau für April und Mai

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken wird voraussichtlich in den kommenden Wochen u.a. auch in den nachfolgend genannten Verfahren Termine abhalten oder Entscheidungen erlassen:

03.04.2024, 12.00 Uhr, Haupttermin (1 U 116/23):
Ein landwirtschaftlich genutzter, bauartbedingt nur bis zu 40 km/h schneller Traktor wollte von der Hauptstraße nach links abbiegen. Dabei kam es zur Kollision mit einem zunächst nachfolgenden, sodann allerdings zum Überholen des Traktors ansetzenden Pkw. An der Unfallstelle besteht ein Überholverbot, zudem waren die Sicht- und Verkehrsverhältnisse eingeschränkt bzw. unklar. Durch den Unfall wurden der Traktor ganz erheblich beschädigt und dessen Fahrer nicht unerheblich verletzt. Das Landgericht Landau in der Pfalz (4 O 53/21) hat den Überholer mit einer Quote von 100 % zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Im anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung soll der Frage nachgegangen werden, ob und gegebenenfalls aufgrund welcher Umstände eine alleinige Haftung des Überholers zutreffend ist.

11.04.2024, zwischen 10.00 Uhr und 15.00 Uhr, diverse sog. Dieselabgasverfahren, teils Haupttermine, teils Videoverhandlungen (4 U 9/23; 4 U 19/22; 4 U 23/23; 4 U 55/23; 4 U 159/22; 4 U 168/22)

11.04.2024, 13.00 Uhr, Haupttermin (4 U 102/23):
Eine Maklerin verlangt von einer Immobilieninteressentin Zahlung von Maklerprovision nach einer behaupteten Reservierungsvereinbarung. Erstinstanzlich ist das Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) (3 O 6/23) verhandelt worden. welches der Klage teilweise stattgegeben hat. 

16.04.2024, 10.30 Uhr, Haupttermin mit Beweisaufnahme (8 U 90/23)
Die Klägerin ist die Schwester, die Beklagten die Kinder eines im September 2022 verstorbenen Erblassers, zu dessen Vermögen auch eine   über der von ihm selbst zuletzt bewohnten Wohnung gelegene - Dachgeschosswohnung in Frankenthal gehört hat. Sie macht geltend, dass der Erblasser ihr zu Lebzeiten ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht an dieser Wohnung im Wege der Leihe eingeräumt habe, woran nun auch die Erben gebunden seien. Die Klägerin, die nach dem Ableben ihres Bruders zunächst in der fraglichen Wohneinheit gelebt hatte, wurde zwischenzeitlich von den Erben aus dieser verwiesen. 
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) (8 O 125/23) hat die auf Herausgabe zur unentgeltlichen Nutzung der Wohnung gerichtete Klage abgewiesen, weil die Klägerin nicht habe nachweisen können, dass sie bereits zu Lebzeiten ihres Bruders in die vermeintlich überlassene Wohnung eingezogen sei, was gegen die Annahme eines Angebotes auf Abschluss eines Leihvertrages spreche. Eine etwaige, an das Ableben des Erblassers geknüpfte Zusage sei als letztwillige Verfügung formbedürftig und mündlich nicht wirksam. 
Mit ihrer Berufung verfolgt die Klägerin ihre Ansprüche in vollem Umfang weiter. Im Termin wird der Senat Zeugen zur Aufklärung des Sachverhaltes vernehmen. 

18.04.2024, 10.30 Uhr, Videoverhandlung (4 U 33/23):
Der Insolvenzverwalter eines geschlossenen Schiffsfonds verlangte Zahlung von einem Anleger. Im Laufe des Rechtsstreits änderte der Insolvenzverwalter dies und hat dann die Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits begehrt. Erstinstanzlich ist das Verfahren vor dem Landgericht Kaiserslautern (4 O 294/22) verhandelt worden, welches die Klage abgewiesen hat. 

18.04.2024, 13.00 Uhr, Haupttermin (4 U 74/23):
Ein Fußballverein nimmt den Pächter seiner Gaststätte auf Zahlung von Pachtzins einer Gaststätte in Anspruch. Erstinstanzlich ist das Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) (4 O 227/22) verhandelt und der Klage teilweise stattgegeben worden.

30.04.2024, 14.00 Uhr, Haupttermin (5 U 176/22)
In dem Verfahren streiten sich eine Kommune und ein Bauunternehmen um restlichen Werklohn für Straßenbauarbeiten. Im Wesentlichen geht es um die Mengen- und Massenfeststellungen. Das Landgericht Zweibrücken (1 O 310/13) hat der Klage des Bauunternehmens teilweise stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen. Hiergegen wendet sich das Bauunternehmen. 

02.05.2024, 11.00 Uhr, Videoverhandlung (4 U 38/23)
Eine Frau verlangt von einem Küchenstudio, in dem sie eine neue Küche kaufte und das sie im größeren Umfang auch mit dem Einbau der gekauften Küche beauftragte, das Erbringen von weiteren Leistungen und Schadensersatz. Erstinstanzlich ist das Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) (6 O 198/22) verhandelt worden, welches der Klage teilweise stattgegeben hat.

07.05.2024, 10.00 Uhr, Haupttermin (5 U 46/23)
In dem Verfahren geht es um die Rückzahlung eines - der Höhe nach streitigen - Privatdarlehens nach einer gescheiterten Beziehung der Parteien. Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) (7 O 377/20) hat der Klage in der Hauptsache in Höhe von 17.134,35 Euro stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen. Hiergegen wendet sich der zur Zahlung in erster Instanz Verurteilte.

14.05.2024, 14.00 Uhr, Haupttermin (5 U 164/22)
Der Senat verhandelt einen Rechtsstreit zwischen privaten Bauherren und einem Fertighausanbieter auf Zahlung von Restwerklohn aus dem Bauvertrag. Die Parteien hatten hier die von dem Fertighausanbieter zu erbringenden Leistungen "aufgeteilt" in ein Ausbauhaus und nachfolgende "Ausbaupakete". Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat der Klage der Fertighausanbieterin teilweise – auch gegen noch zu erbringende Mängelbeseitigung – stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen. Hiergegen hat sich die Bauherrin gewendet. Der Senat hat die Parteien bereits darauf hingewiesen, dass trotz der Aufteilung der zu erbringenden Bauleistungen ein einheitlicher Werkvertrag vorliegt und die Leistung der Fertighausanbieterin bauherrenseits nicht abgenommen ist.

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