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Kooperation mit Frankreich

Gruppenbild mit den Richterinnen und Richtern sowie Vertretern der Staatsanwaltschaft.

Gruppenbild mit den Richterinnen und Richtern sowie Vertretern der Staatsanwaltschaft.

Fortlaufender fachlicher Austausch mit Vertretern der französischen Justiz

Seit dem Jahr 1991 besucht alljährlich eine Delegation junger rheinland-pfälzischer Richterinnen und Richter aus allen Gerichtsbarkeiten sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Einrichtungen der Justiz in Frankreich. Dabei werden insbesondere die langjährigen Kontakte zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Metz/Lothringen gepflegt und erweitert.

Diese Beziehungen erhielten im Jahr 2000 mit dem zwischen der Cour d’Appel und der Generalstaatsanwaltschaft Metz sowie dem Pfälzischen Oberlandesgericht und der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken geschlossenen Partnerschaftsvertrag eine formelle Grundlage. Die rheinland-pfälzische Delegation informiert sich bei dem Treffen in Metz über das französische Rechtssystem, besucht Straf- und Zivilverhandlungen und hat Gelegenheit zu persönlichen Gesprächen mit französischen Kolleginnen und Kollegen. Ziel ist es dabei, etwas über die jeweilige Situation in der Justiz und die Rechtsanwendungen beider Länder zu erfahren. Ein Empfang und ein festliches Abendessen mit Vertretern der französischen Justiz in Anwesenheit des Ministers der Justiz von Rheinland-Pfalz und des Staatssekretärs bieten den Rahmen zu vertieften Gesprächen zwischen den Vertretern der französischen und der rheinland-pfälzischen Justiz. Im Anschluss an den Aufenthalt in Metz besuchen die Teilnehmer in jedem Jahr die obersten französischen Justizeinrichtungen in Paris und erhalten dort einmalige Einblicke in die französische Justiz, so in die Arbeit des Conseil Constitutionnel, der Cour de Cassation und des Conseil d’Etat.

Im Rahmen der Partnerschaft findet ein fachlicher Austausch alljährlich auch im Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken statt. Im Frühjahr 2016 ergab sich insoweit eine besondere Situation, als der Präsident der Cour de Cassation in Paris über die Präsidentin der Cour d´Appel in Metz wegen der engen Beziehungen zwischen den Oberlandesgerichten in Metz und Zweibrücken die Durchführung einer deutsch-französischen Tageskonferenz zu Fragen des Rechtsmittelrechts in Zivil- und Strafsachen anregte. Hintergrund sind aktuelle Reformüberlegungen in Frankreich, das Berufungs- und insbesondere das Revisionsverfahren, namentlich den Zugang zur Cour de Cassation, neu zu regeln. Dabei wünschte die französische Seite rechtsvergleichend Einblicke in das deutsche Rechtsmittelsystem zu nehmen, um hieraus gewonnene Erkenntnisse eventuell bei der Neuordnung („Filtrierung“) des Zugangs zur Cour de Cassation nutzbar machen zu können.

An der von dem Pfälzischen Oberlandesgericht fachlich vorbereiteten, organisierten und moderierten Veranstaltung in Zweibrücken im Mai 2016 nahmen mehrere Vertreterinnen der Cour de Cassation aus Paris sowie Kolleginnen und Kollegen der Cour d´Appel und der Generalstaatsanwaltschaft Metz teil sowie auf deutscher Seite neben Vertretern des Pfälzischen Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken als Referenten auch der frühere Vizepräsident des Bundesgerichtshofs sowie der Präsident des Landesarbeitsgerichts. Die Veranstaltung wurde allseits als gelungen und ertragreich bewertet.

Kontakt

Anschrift:
Schlossplatz 7, 66482 Zweibrücken
Postfach 14 52, 66464 Zweibrücken
Wegbeschreibung | Parkplätze | barrierefreier Zugang

Telefon: 06332 805-0
Telefax: 06332 805-311

E-Mail: olgzw(at)zw.jm.rlp.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. Beachten Sie hierzu die Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr auf dieser Homepage.

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr
ansonsten nach Vereinbarung oder in Eilfällen
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.

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