Elektronisches Grundbuchverfahren EGB
Automatisiertes Abrufverfahren
Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen zum automatisierten Abrufverfahren, mit dem berechtigte Nutzer die Grundbücher in Rheinland-Pfalz über das Internet einsehen können.
Um die Zulassung zu dem Verfahren zu beantragen, steht Ihnen ein entsprechendes Formular (Teilnahmeantrag) zur Verfügung. Wenn Sie Parameter zu Ihrer Gruppenkennung ändern lassen möchten, verwenden Sie das entsprechende Formular (Änderungsantrag »Dezentrale Benutzeradministration«).
Kosten
Die Gebühren für die Genehmigung und Nutzung des automatisierten Abrufverfahrens richten sich nach den Nummern 1150 und 1151 des Gebührenverzeichnisses des Justizverwaltungskostengesetzes (JVKostG):
Gebühren | Preis |
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Gebühr für die Genehmigung zur Teilnahme am eingeschränkten Abrufverfahren Mit der Gebühr ist die Einrichtung des Abrufverfahrens für den Empfänger mit abgegolten. Mit der Gebühr für die Genehmigung in einem Land sind auch weitere Genehmigungen in anderen Ländern abgegolten. | 50,00€ |
Gebühr für den Abruf von Daten aus dem Grundbuch | 8,00€ |
Für den Suchvorgang in Hilfsverzeichnissen, wie z. B. die Suche in der Markentabelle, die Recherche in dem Flurstücks- und Eigentümerverzeichnis oder den Abruf eines Aktualitätsnachweises, entstehen keine Gebühren.
Für öffentliche Stellen besteht Gebührenfreiheit nach Maßgabe des § 2 JVKostG.