Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Gut zu wissen

Folgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten. Tiefergreifende Informationen finden Sie jeweils in den Bereichen Wir über uns, Service und Information sowie Themen.

Zugleich informieren wir Sie über den Schutz Ihrer persönlichen Daten.

Aktuelles

Der 2. Familiensenat hat entschieden, dass die strikte Ablehnung der Impfung durch die alleinsorgeberechtigte Kindesmutter einen Sorgerechtsmissbrauch darstellt, der dem Kindeswohl zuwiderläuft und den Teilentzug der elterlichen Sorge in Bezug auf die Befugnis zur Entscheidung über eine Covid-19 Impfung und die Anordnung eines Ergänzungspflegers rechtfertigt.

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Das Pfälzische Oberlandesgericht hat die Haftbeschwerde des im Oktober zunächst freigelassenen und im November wieder inhaftierten Angeklagten gegen den Haftbefehl des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) als unbegründet verworfen.

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Zugang

Barrierefreier Zugang

Der Zugang zum Pfälzischen Oberlandesgericht ist barrierefrei möglich.

Bitte betätigen Sie einen der Klingelknöpfe auf einer der beiden kleinen Säulen, die jeweils rechts und links neben den Stufen des Haupteinganges zum Gebäude angebracht sind. Wir öffnen Ihnen dann einen Nebeneingang. Im Gebäude befinden sich zwei Personenaufzüge und im Erdgeschoß behindertengerechte Toiletten.

Allgemeine Information

Sicherheitskontrollen für Besucher

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.

Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Ebenso ist Besuchern die Mitnahme von Tieren untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Blindenführ- und Assistenzhunde für dazu berechtigte Personen sowie Diensthunde der Polizei.