Einstellung
Über die Besetzung freier Stellen in der Bewährungshilfe entscheiden die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken in eigener Zuständigkeit. Die Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälte der Staatsanwaltschaften Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken sind hingegen für die Einstellungen von Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfern zuständig. Bewerbungen sind an die entsprechenden Behördenleiter zu richten, in deren Bezirk eine Einstellung angestrebt wird.
Als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer sowie Gerichtshelferin oder Gerichtshelfer kann eingestellt werden, wer
- mindestens ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium besitzt und
- als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge staatlich anerkannt wurde.
Im Hinblick auf eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis sollte die Bewerberin oder der Bewerber des Weiteren
- nach den charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für den Sozialdienst geeignet sein,
- die gesetzlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, insbesondere die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen und
- bis zur Verbeamtung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen.
Offene Stellen
Derzeit laufende Stellenbesetzungsverfahren:
Landgericht Kaiserslautern
In der Bewährungshilfe des Landgerichts Kaiserslautern ist ab 01.05.2023 eine Stelle für eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter (m/w/d) bzw. eine Sozialpädagogin oder einen Sozialpädagogen (m/w/d) zu besetzen, die ein Fachhochschulstudium oder ein Bachelorstudium absolviert haben.
Die Einstellung erfolgt in Vollzeit in einem tariflichen Arbeitsverhältnis unter Einstufung in die Entgeltgruppe S 15 TV-L. Das Arbeitsverhältnis wird nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) längstens für die Dauer eines Jahres befristet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Senden Sie bitte Ihre Bewerbung - gerne online - mit den üblichen Unterlagen bis zum 14.04.2023 an den
Herrn Präsidenten des Landgerichts Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern
E-Mail-Adresse: lgkl(at)zw.jm.rlp.de
Für Fragen steht Ihnen Frau Bauer bei dem Landgericht Kaiserslautern gerne zur Verfügung (Telefon 0631 3721-102).
Stellenangebot als PDF-Download
Zur Internetseite des Landgerichts
Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz
Bewerbung an:
Frau Leitende Oberstaatsanwältin
Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgeschäftsstelle der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz (Tel. 06341 22-601).